Jan 05 2011
Wie man sich nebenberuflich selbstständig machen kann
Als Arbeitnehmer, Student oder auch als Erwerbsloser hat man unter anderem die Option, sich mit einer Nebentätigkeit selbstständig zu machen und mit dieser Geld zu verdienen und Erfahrungen zu sammeln.
Wem sein Gehalt, Taschengeld oder Arbeitslosengeld nicht ausreicht, der denkt häufig über einen Nebenjob nach. Eine Alternative zum üblichen Minijob im Supermarkt oder als Zeitungsausträger bietet etwa die nebenberufliche Selbstständigkeit. Diese meldet man zunächst beim Finanzamt an. Dort muss man angeben, welche Tätigkeiten die Selbstständigkeit umfassen soll. Viele Bereiche wie zum Beispiel das Erteilen von Nachhilfestunden, das Erstellen von Texten und Übersetzungen oder auch das Durchführen vom Umfragen bei Kunden oder Passanten fallen unter den Begriff "freiberuflich". Für diese Tätigkeiten bekommt man vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Stellt man dann seinen Kunden oder Auftraggebern für erbrachte Leistungen eine Rechnung aus, ist diese mit anzugeben.
Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, hat die Pflicht, dies auch seinem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde, von denen er Geldleistungen bezieht, mitzuteilen. Für Erwerbslose gibt es einen Freibetrag, den man zu seinem Arbeitslosengeld dazu verdienen darf; alles darüber bekommt man abgezogen. Im Idealfall kann die zunächst nur nebenberuflich stattfindende Selbstständigkeit zu einer Beschäftigung werden, mit der man seinen Lebensunterhalt vollständig bestreiten kann.







