Jan 05 2011

Im Ausland internationaler Führerschein erforderlich

Besonders, wer außerhalb der EU Autofahren möchte, sollte eine internationale Variante seiner Fahrerlaubnis besitzen. Beantragt wird das Dokument bei den zuständigen Gemeinden, Kreisen und Städten.

Ein internationaler Führerschein wird benötigt, um im Ausland Auto fahren zu dürfen und bei Kontrollen durch Behörden oder die Polizei belegen zu können, dass man ein Fahrzeug führen darf. Innerhalb der Europäischen Union hat sich der EU-Führerschein durchgesetzt. Er ist die Grundlage für die Beantragung einer internationalen Ausführung. Die Antragstellung muss persönlich oder schriftlich bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle erfolgen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 15,- €. Die Gültigkeit ist auf 12 Monate begrenzt. Wer noch über eine alte Fahrerlaubnis der Bundesrepublik Deutschland verfügt, muss zunächst den EU-Führerschein beantragen.

In asiatischen, amerikanischen, südamerikanischen und afrikanischen Ländern werden teilweise unterschiedliche Varianten der internationalen Fahrerlaubnis benötigt. Bedingt ist dies durch sich unterscheidende zwischenstaatliche Abkommen. Bei der Planung von Urlaubsreisen ins Ausland sollte man sich vorher informieren, welcher Führerschein erforderlich ist. In einigen Reiseländern ist die Beantragung nur vor Ort möglich.